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Jugendbasislizenz jetzt auch nur für Luftdruckwaffen

Die bisherigen Voraussetzungen zum Erwerb einer „vollwertigen“ Jugendbasislizenz waren und bleiben, die Erste Hilfe Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre) und eine Waffensachkundeausbildung (30 UE).
Wer beim Jugendschießen Kinder und Jugendliche zu betreuen hat, die ausschließlich mit Luftdruckwaffen schießen, kann die Jugendbasislizenz auch mit der Ausbildung „Schieß- und Standaufsicht“ (4 UE), ohne Waffensachkundelehrgang, kombinieren.
Hiermit dürfen Jugendliche die mit Feuerwaffen schießen, allerdings nicht beaufsichtigt werden!

Die erforderlichen Antragsformulare können ab sofort eingereicht werden.



Die Seite wurde zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 28. Dezember 2022 | 15:24